AGB

§ 1 ALLGEMEINES

(1) DER SHOP WIRD BETRIEBEN DURCH DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH, SO DASS VERTRÄGE ZWISCHEN DEM BESTELLER UND DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH ZUSTANDE KOMMEN. DIE FOLGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN DAHER FÜR ALLE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH UND DEM BESTELLER. BESTELLER IM SINNE DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIND VERBRAUCHER UND UNTERNEHMER.

(2) VERBRAUCHER IM SINNE DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIND NATÜRLICHE PERSONEN, MIT DENEN IN GESCHÄFTSBEZIEHUNG GETRETEN WIRD, OHNE DASS DIESEN EINE GEWERBLICHE ODER SELBSTÄNDIGE BERUFLICHE TÄTIGKEIT ZUGERECHNET WERDEN KANN. UNTERNEHMER IM SINNE DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIND NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN ODER RECHTSFÄHIGE PERSONENGESELLSCHAFTEN, MIT DENEN IN GESCHÄFTSBEZIEHUNG GETRETEN WIRD UND DIE IN AUSÜBUNG EINER GEWERBLICHEN ODER SELBSTÄNDIGEN BERUFLICHEN TÄTIGKEIT HANDELN. 

(3) ABWEICHENDE, ENTGEGENSTEHENDE ODER ERGÄNZENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WERDEN, SELBST BEI KENNTNIS, NICHT VERTRAGSBESTANDTEIL, ES SEI DENN, IHRER GELTUNG WIRD AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH ZUGESTIMMT.

 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

(1) DIE ANGEBOTE DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH SIND UNVERBINDLICH UND STELLEN LEDIGLICH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES DAR. DIE BESTELLUNG STELLT DAHER LEDIGLICH EIN ANGEBOT AUF ABSCHLUSS EINES KAUFVERTRAGES DAR. EIN VERTRAG KOMMT ERST DURCH EINE SCHRIFTLICHE AUFTRAGSBESTÄTIGUNG (PER E-MAIL, FAX ETC.) DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH ODER DURCH AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGES ZUSTANDE.

(2) DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH IST BERECHTIGT, DIE ANNAHME DER BESTELLUNG – ETWA NACH PRÜFUNG DER BONITÄT DES BESTELLERS – ABZULEHNEN. 

(3) ES GIBT KEINEN MINDESTBESTELLWERT.

 

§ 3 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) BEI VERBRAUCHERN BEHÄLT SICH DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH DAS EIGENTUM AN DER WARE BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN ZAHLUNG DES KAUFPREISES VOR. BEI UNTERNEHMERN BEHÄLT SICH DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH DAS EIGENTUM AN DER WARE BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEGLEICHUNG ALLER FORDERUNGEN AUS DER LAUFENDEN GESCHÄFTSBEZIEHUNG MIT DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH VOR.

(2) DER UNTERNEHMER IST VERPFLICHTET, DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH EINEN ZUGRIFF DRITTER AUF DIE WARE, ETWA IM FALLE EINER PFÄNDUNG, SOWIE ETWAIGE BESCHÄDIGUNGEN ODER DIE VERNICHTUNG DER WARE UNVERZÜGLICH MITZUTEILEN. EINEN BESITZWECHSEL DER WARE SOWIE DEN EIGENEN UNTERNEHMENSSITZWECHSEL HAT DER UNTERNEHMER DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH UNVERZÜGLICH ANZUZEIGEN.

(3) DER UNTERNEHMER IST BERECHTIGT, DIE WARE IM ORDENTLICHEN GESCHÄFTSGANG WEITERZUVERÄUSSERN. BIS ZUR BEGLEICHUNG ALLER FORDERUNGEN AUS DER LAUFENDEN GESCHÄFTSBEZIEHUNG TRITT DER UNTERNEHMER DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH BEREITS JETZT ALLE FORDERUNGEN IN HÖHE DES RECHNUNGSBETRAGS AB, DIE IHM DURCH DIE WEITERVERÄUSSERUNG GEGEN EINEN DRITTEN ERWACHSEN. DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH NIMMT DIESE ABTRETUNG AN. NACH DER ABTRETUNG IST DER UNTERNEHMER WEITERHIN ZUR EINZIEHUNG DER FORDERUNG ERMÄCHTIGT. DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH BEHÄLT SICH ABER VOR, DIE FORDERUNG SELBST EINZUZIEHEN, SOBALD DER UNTERNEHMER SEINEN ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄSS NACHKOMMT UND IN ZAHLUNGSVERZUG GER

 

§ 4 ZAHLUNG

(1) DER ANGEBOTENE PREIS IST BINDEND. IM PREIS IST DIE GESETZLICHE UMSATZSTEUER ENTHALTEN. BEI BESTELLUNGEN VON AUSSERHALB DER EU-LÄNDER (Z.B. SCHWEIZ), WIRD DIE JEWEILIGE GESETZLICHE MEHRWERTSTEUER VOM KATALOGPREIS ABGEZOGEN, DER BESTELLER HAT BEI DER EINFUHR SEINERSEITS EINFUHRUMSATZSTEUER ZU ZAHLEN. BEI AUSLANDSZAHLUNG IST EIN ABZUG VON BANKGEBÜHREN FÜR DIE AUSLANDSÜBERWEISUNG NICHT ZULÄSSIG. BEIM VERSENDUNGSKAUF VERSTEHT SICH DER PREIS ZUZÜGLICH VERSANDKOSTEN.

(2) DIE ZAHLUNG IST PER ÜBERWEISUNG ODER PAYPAL MÖGLICH.

VORAUSZAHLUNGEN WERDEN BEI DER RECHNUNGSSTELLUNG BERÜCKSICHTIGT. DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, EINZELNE ZAHLUNGSARTEN IM EINZELFALL AUSZUSCHLIESSEN.

(3) DER UNTERNEHMER HAT NUR DANN EIN RECHT ZUR AUFRECHNUNG, WENN SEINE GEGENANSPRÜCHE RECHTSKRÄFTIG FESTGESTELLT ODER DURCH DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH ANERKANNT WURDEN. DER UNTERNEHMER KANN EIN ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT NUR AUSÜBEN, WENN SEIN GEGENANSPRUCH AUF DEMSELBEN VERTRAGSVERHÄLTNIS BERUHT.

 

§ 5 VERSAND UND VERSANDKOSTEN

(1) FALLS DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH OHNE EIGENES VERSCHULDEN ZUR LIEFERUNG DER BESTELLTEN WARE NICHT IN DER LAGE IST, WEIL DER LIEFERANT DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH SEINE VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNGEN NICHT ERFÜLLT, IST DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH DEM BESTELLER GEGENÜBER ZUM RÜCKTRITT BERECHTIGT. IN DIESEM FALL WIRD DER BESTELLER UNVERZÜGLICH DARÜBER INFORMIERT, DASS DAS BESTELLTE PRODUKT NICHT ZUR VERFÜGUNG STEHT. DIE GESETZLICHEN ANSPRÜCHE DES BESTELLERS BLEIBEN UNBERÜHRT.

(2) NACH EINGANG DES GELDES AUF DAS KONTO DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH WIRD DIE BESTELLUNG UNVERZÜGLICH VERSENDET. 

(3) DIE VERSANDKOSTEN KÖNNEN HIER EINGESEHEN WERDEN.

 

§ 6 GEFAHRÜBERGANG

(1) BEI VERBRAUCHERN GEHT DIE GEFAHR DES ZUFÄLLIGEN UNTERGANGS UND DER ZUFÄLLIGEN VERSCHLECHTERUNG DER VERKAUFTEN WARE MIT DER ÜBERGABE DER WARE AUF DEN VERBRAUCHER ÜBER.

(2) BEI UNTERNEHMERN GEHT DIE GEFAHR DES ZUFÄLLIGEN UNTERGANGS UND DER ZUFÄLLIGEN VERSCHLECHTERUNG DER WARE MIT DER ÜBERGABE, BEIM VERSENDUNGSKAUF MIT DER AUSLIEFERUNG DER WARE AN DEN SPEDITEUR, DEN FRACHTFÜHRER ODER DER SONST ZUR AUSFÜHRUNG DER VERSENDUNG BESTIMMTEN PERSON ODER ANSTALT AUF DEN UNTERNEHMER ÜBER.

(3) DER ÜBERGABE STEHT ES GLEICH, WENN DER BESTELLER IM VERZUG DER ANNAHME IST.

 

§ 7 GEWÄHRLEISTUNG

(1) VERBRAUCHER HABEN DIE WAHL, OB DIE NACHERFÜLLUNG DURCH NACHBESSERUNG ODER ERSATZLIEFERUNG ERFOLGEN SOLL. DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH IST BERECHTIGT, DIE ART DER GEWÄHLTEN NACHERFÜLLUNG ZU VERWEIGERN, WENN SIE NUR MIT UNVERHÄLTNISMÄSSIGEN KOSTEN MÖGLICH IST UND DIE ANDERE ART DER NACHERFÜLLUNG OHNE ERHEBLICHE NACHTEILE FÜR DEN VERBRAUCHER BLEIBT. PFLEGEANLEITUNGEN DER TEXTILIEN SIND BEI DER INGEBRAUCHNAHME UNBEDINGT EINZUHALTEN. DER VERBRAUCHER HAT DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH GEGEBENENFALLS ANGEMESSENEN WERTERSATZ FÜR DIE DURCH DIE BESTIMMUNGSGEMÄSSE INGEBRAUCHNAHME DER SACHE ENTSTANDENE VERSCHLECHTERUNG ZU LEISTEN. BEI DER GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER UNTERNEHMERN HAT DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH EIN WAHLRECHT ZWISCHEN NACHBESSERUNG ODER ERSATZLIEFERUN

(2) SCHLÄGT DIE NACHERFÜLLUNG FEHL, KANN DER BESTELLER GRUNDSÄTZLICH NACH SEINER WAHL HERABSETZUNG DER VERGÜTUNG (MINDERUNG), RÜCKGÄNGIGMACHUNG DES VERTRAGS (RÜCKTRITT) ODER SCHADENSERSATZ STATT DER LEISTUNG VERLANGEN. WÄHLT DER BESTELLER SCHADENSERSATZ STATT DER LEISTUNG, SO GELTEN DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GEMÄSS § 8 ZIFF. 1 UND 2. BEI NUR UNERHEBLICHEN MÄNGELN STEHT DEM BESTELLER JEDOCH KEIN RÜCKTRITTSRECHT ZU

(3) UNTERNEHMER MÜSSEN DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH OFFENSICHTLICHE MÄNGEL INNERHALB EINER FRIST VON EINER WOCHE AB EMPFANG DER WARE SCHRIFTLICH ANZEIGEN; ANDERNFALLS IST DIE GELTENDMACHUNG DES GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCHS AUSGESCHLOSSEN. ZUR FRISTWAHRUNG GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG DER ANZEIGE. DEN UNTERNEHMER TRIFFT DIE VOLLE BEWEISLAST FÜR SÄMTLICHE ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN, INSBESONDERE FÜR DEN MANGEL SELBST, FÜR DEN ZEITPUNKT DER FESTSTELLUNG DES MANGELS UND FÜR DIE RECHTZEITIGKEIT DER MÄNGELRÜGE. DEN UNTERNEHMER TRIFFT JEDOCH KEINE BEWEISLAST FÜR UMSTÄNDE, DIE AUSSCHLIESSLICH IM VERANTWORTUNGSBEREICH DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH LIEGEN.

(4) DIE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST FÜR VERBRAUCHER BETRÄGT ZWEI JAHRE AB ABLIEFERUNG DER WARE. DIE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST FÜR UNTERNEHMER BETRÄGT EIN JAHR AB ABLIEFERUNG DER WARE. BEI GEBRAUCHTEN SACHEN BETRÄGT DIE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST EIN JAHR AB ABLIEFERUNG DER WARE. DIE EINJÄHRIGE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST GILT NICHT, WENN DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH GROBES VERSCHULDEN VORWERFBAR IST SOWIE IM FALLE DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH ZURECHENBAREN KÖRPER- UND GESUNDHEITSSCHÄDEN DES BESTELLERS. 

 

§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1) FÜR ANDERE ALS DURCH VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER UND GESUNDHEIT ENTSTEHENDE SCHÄDEN HAFTET DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH NUR, SOWEIT DIESE SCHÄDEN AUF VORSÄTZLICHEM ODER GROB FAHRLÄSSIGEM HANDELN ODER AUF SCHULDHAFTER VERLETZUNG EINER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHT DURCH DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH ODER IHRER ERFÜLLUNGSGEHILFEN BERUHEN. GEGENÜBER UNTERNEHMERN HAFTET DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH BEI LEICHT FAHRLÄSSIGER VERLETZUNG UNWESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN NICHT. ANSPRÜCHE AUS EINER VON DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH GEGEBENEN GARANTIE FÜR DIE BESCHAFFENHEIT DES KAUFGEGENSTANDS UND DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ BLEIBEN HIERVON UNBERÜHRT.

(2) NACH DEM JETZIGEN STAND DER TECHNIK KANN DIE DATENKOMMUNIKATION ÜBER DAS INTERNET NICHT FEHLERFREI UND / ODER JEDERZEIT VERFÜGBAR GEWÄHRLEISTET WERDEN. DIE BETTER MUSIC BERLIN GMBH HAFTET DAHER NICHT FÜR DIE JEDERZEITIGE VERFÜGBARKEIT IHRES INTERNETSHOPS.

 

§ 9 BESCHWERDEVERFAHREN

(1) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION STELLT UNTER DER ADRESSE: HTTP://EC.EUROPA.EU/CONSUMERS/ODR/. EINE PLATTFORM ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG (OS) BEREIT.

 

§ 10 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

(1) ES GILT DAS RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND. BEI VERBRAUCHERN, DIE DEN VERTRAG NICHT ZU BERUFLICHEN ODER GEWERBLICHEN ZWECKEN ABSCHLIESSEN, GILT DIESE RECHTSWAHL NUR INSOWEIT, ALS NICHT DER GEWÄHRTE SCHUTZ DURCH ZWINGENDE BESTIMMUNGEN DES RECHTS DES STAATES, IN DEM DER VERBRAUCHER SEINEN GEWÖHNLICHEN AUFENTHALT HAT, ENTZOGEN WIRD.

(2) IST DER BESTELLER UNTERNEHMER, IST AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND FÜR ALLE STREITIGKEITEN AUS DIESEM VERTRAG DER GESCHÄFTSSITZ DER BETTER MUSIC BERLIN GMBH.